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Kinderschutz bei Pfeffersport

I. Warum Kinderschutz bei Pfeffersport?

Dem Kinderschutzgedanken liegt das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (BGB § 1631) zugrunde.

Seitdem das Bundeskinderschutzgesetz am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, haben alle Personen, die in beruflichem oder ehrenamtlichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz“. Die Richtlinien nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) richten sich in Bezug auf die Umsetzung vornehmlich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, aber auch an den organisierten Sport.

Verpflichtungserklärung zum Kinderschutz

Pfeffersport e.V. erklärt ausdrücklich seinen Willen zum Kinderschutz und hat die Verpflichtungserklärung zum Kinderschutz des Landessportbundes Berlin und der Sportjugend Berlin unterzeichnet.

1. Kinderschutzerklärung Landessportbund Berlin
2. Verpflichtungserklärung Pfeffersport zum Kinderschutz

Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer Kinderschutzfortbildung sind für ÜbungsleiterInnen bei Pfeffersport, die Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre betreuen, verpflichtend.
 

II. Fachliche Beratung und Begleitung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Der Pfeffersport e.V. bietet Kindern und Jugendlichen geschützte Orte, an denen sie sich in Bewegung entfalten und entwickeln, sich öffnen und Vertrauen wagen können. Damit dieses Vertrauen nicht ausgenutzt wird, braucht es klare Regeln, Verfahren und Standards. Sollten im Verein Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls der Kinder und Jugendlichen bekannt werden, wird darauf nach einheitlichen Vorgaben reagiert. Die Kinderschutzfachkraft ist erste Ansprechpartnerin und achtet auf die Umsetzung des vereinsinternen Kinderschutzkonzeptes.